Die BI Jetzt langts macht sich nicht nur Sorgen um die ständige Expansion des Parks, sowie die daraus resultierenden Probleme wie Flächenverbrauch, Verkehr, Lärm und die angedachte Seilbahn durch unser Naturschutzgebiet Taubergießen, sondern auch um den immensen Wasserverbrauch des Freizeitparks. Niederschläge, welche auch in den Wintermonaten ausbleiben, extrem heiße Dürresommer, verhindern eine Neubildung des Grundwassers, selbst in den Alpen fällt nicht mehr ausreichend Schnee, um Seen und Flüsse ausreichend zu speisen. Frankreich scheint auszutrocknen, Norditalien hat den Wassernotstand ausgerufen und auch Deutschland ist wie der sogenannte Dürremonitor anzeigt, in der tiefroten Zone.
Trotz der ständigen Beteuerung vieler Lokalpolitiker, dass der Oberrheingraben schier unendliche Grundwasservorräte aufweisen würde, sind viele Gemeinden in der Südwestecke auf der Suche nach verwertbarem Grundwasser, zur Versorgung der schnellwachsenden Bevölkerung. Von der Landwirtschaft wird erwartet, auf ständig schrumpfenden Flächen immer mehr zu produzieren, und das ist angesichts von immer weniger Niederschlägen, ohne künstliche Beregnung nicht möglich.
Gastronomie, Hotelerie und allgemein der Tourismus in unserer Region, allen voran der Europapark mit Hotels und Spaßbädern, haben einen auserordentlich hohen Wasserverbrauch, den gibt die DEHOGA ( Deutscher Hotel und Gaststättenverband) an, mit 200 bis 500 Litern pro Tag und Übernachtungsgast!
Mit Hilfe eines Limnologen aus Freiburg ist es uns nun gelungen, über die untere Wasserbehörde des Ortenaukreises, genaueres zum Wasserverbrauch des Europparks zu erfahren.
Demnach beträgt die Gesamtentnahme aus dem Grundwasser ca. 3 Millionen Kubikmeter, wobei ein Teil über Grundwasserwärmepumpen, dem Grundwasser oder fließenden Gewässer wieder zugeführt wird. Dennoch bleibt ein extrem hoher Verbrauch!
Zum Vergleich: die Stadt Offenburg mit ca. 65.000 Einwohnern, gibt Ihren Wasserverbrauch mit 3,7 Millionen Kubikmeter an.
Der Europapark entnimmt Grundwasser aus verschiedenen Grundwasserentnahmestellen, deren Wasserrechte aufgrund Ihrer zeitlichen Befristung, bereits abgelaufen sind d.h.die Entnahme erfolgt vorerst mit Duldung der Behörde, wäre dies nicht der Fall, würde die Entnahme als illegal gelten!
Derzeit ist der Europapark im Gespräch mit der Wasserbehörde, über die künftige Wasserrechtliche Zulassung.
Wir haben nun, zusammen mit der Regio Wasser e.V. in Freiburg ein Schreiben an das Landratsamt verfasst, den wir nachfolgend in voller Länge abdrucken:
Landratsamt Offenburg
Z.Hd. Herrn Frank Scherer
Landrat im Ortenaukreis
Badstr. 20
77652 Offenburg
Rust, Niederhausen, Schmieheim, Freiburg, 09.01.2023
Umweltverträglichkeitsprüfung für den Wasserentnahmeantrag
des Europa-Parks
Sehr geehrter Herr Scherer,
im Hinblick auf das anstehende Wasserrechtsverfahren für die Wasserentnahmen des Europaparks spricht sich die BI „Jetzt langt`s“ dafür aus, dass eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Mit rund 3 Mio. Kubikmetern pro Jahr liegen die Entnahmen zwar unter der Schwelle von 10 Mio. Kubikmetern, ab der ultimativ eine UVP durchgeführt werden muss.
- Gleichwohl liegen die rund 3 Mio. Kubikmeter in einer Größenordnung, die dem Wasserbedarf von Offenburg nahe kommt.
- Zudem liegt der Wasserbedarf des Europa-Parks um etwa den Faktor 10 über dem Wasserbedarf der direkt umliegenden Gemeinden.
- Mit seinen Wasserentnahmen rangiert der Europa-Park ganz weit oben unter den industriellen Wasserverbrauchern im Ortenaukreis und in den benachbarten Landkreisen.
- Insgesamt ist die Entnahme von rd. 3 Mio. Kubikmetern pro Jahr im Hinblick auf drohende Wassermangellagen infolge des rasanten Voranschreitens der Klimakrise keineswegs zu vernachlässigen.
- Ferner ist es schwer zu vermitteln, dass einerseits die BürgerInnen in Dürresommern zum Wassersparen aufgefordert werden und per Allgemeinverfügung die Landratsämter den Gemeingebrauch einschränken – und andererseits im Europa-Park zu Gunsten des Spaßvergnügens der Gäste immer mehr Wasser der Umwelt entzogen wird.
In einer UVS könnte auch geprüft werden, ob die Entnahmen des Europa-Parks ggf. in Konkurrenz mit anderen Entnahmen stehen. Prüfpunkt sollte auch sein, ob die Entnahmen des Europa-Parks – insbesondere in Dürresommern – die benachbarten Elz-Wässerungswiesen mit ihrer hochwertigen ökologischen Bedeutung negativ tangieren könnten. Ähnliches gilt für grundwasserabhängige Biotope im Umfeld des Europa-Parks. Zudem könnte bereits im Scopingtermin zur UVS thematisiert werden, inwieweit der absolute und relative Wasserbedarf des Europa-Parks (bezogen auf eine/n Besucher/in bzw. Übernachtungsgast) noch weitergehender gesenkt werden kann. Hierfür käme ggf. eine Grauwassernutzung in Frage (siehe Maßnahme 54 im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie). Im Sommer braucht es zur Bewässerung der Grünanlagen des Europa-Parks keine hochwertigen Grundwasserressourcen oder gar Trinkwasserqualität!
In die von uns vorgeschlagene UVS sollte auch der indirekte Wasserbedarf des Europa-Parks mit einbezogen werden. Dazu würde u.a. der Wasserbedarf zählen, der auf der elsässischen Rheinseite entstehen wird, wenn die dort vom Europa-Park geplanten Vorhaben realisiert werden sollten. Insbesondere wäre aber zu berücksichtigen, wie der Wasserbedarf in den Umlandgemeinden durch Übernachtungsgäste in Ferienwohnungen und in der dortigen Hotellerie nach oben getrieben wird. Ein indirekter Wasserbedarf entsteht auch durch die Wäsche von Handtüchern, Bettwäsche usw. aus den Hotels im Europa-Park selbst und in den Hotels in den Umlandgemeinden sowie in den dortigen Ferienwohnungen in externen Großwäschereien. Und selbstverständlich wäre auch der Wasserbezug des Europa-Parks aus dem öffentlichen Netz mit zu berücksichtigen.
Zu guter Letzt ginge es auch um die Frage, inwieweit der Europa-Park und dessen Spaßbadewelt „Rulantica“ bei seinen BesucherInnen zur „aquatischen Bewusstseinsbildung“ beitragen kann – siehe dazu die Maßnahmenvorschläge im Kapitel III. 9. „Bewusstsein für die Ressource Wasser stärken“ im Entwurf der Nationalen Wasserstrategie.
All diese Aspekte lassen sich ungleich besser thematisieren, wenn der Antrag im Rahmen einer UVP behandelt wird und nicht nur ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren nach § 8 WHG stattfinden würde. Wir sprechen uns deshalb für ein ganzheitlich angelegtes Genehmigungsverfahren aus, das auf einer integralen UVS basieren sollte.
Der Europa-Park verweist auf die zahlreichen Auszeichnungen und Preise, die er für seine Innovationen verliehen bekommen hat. Der Europa-Park sollte in Zeiten der Klimakrise zu Gunsten der umliegenden Natur und des Grundwasserhaushaltes seine Innovationskraft auch mit einer vorbildhaften Wassereffizienz unter Beweis stellen. Mit der Anordnung einer UVP könnte das Landratsamt derartige Bemühungen des Europa-Parks fördern.
Mit freundlichen Grüßen BI „Jetzt langt´s“ und regioWasser e.V.
BI „Jetzt langt´s“ und regioWasser e.V.
Am 19.1.23 erhielten wir vom Landrat des Ortenaukreises, Frank Scherer, eine entsprechende Antwort.
Der von uns vorgeschlagenen UVP ( Umweltverträglichkeitsprüfung) möchte das Amt vorerst nicht näher traten ( zwingend erst ab 10 MIO. Kubikmeter)und erst einmal die allgemeine Vorprüfung abwarten.
Der relativ kurz abgefasste Antwort von Herrn Landrat Scherer weist lediglich noch darauf hin, dass eine “ großräumige Grundwasserbilanz“ erstellt werden soll um zu prüfen, ob die Wasserentnahme des Europaparks, eine „qualitativ oder quantitativ nachteilige Auswirkung auf den Grundwasserkörper“ hat, dazu möchten wir uns jetzt nicht weiter äußern!
Wir werden das Thema auf jeden Fall im Auge behalten!
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